Private Reproduktionsarbeit ist gesellschaftliche Arbeit!

Private Reproduktionsarbeit ist gesellschaftliche Arbeit! Oder: Was nützt ein Kommunismus ohne öffentlichen Sektor?

Vor rund acht Wochen veröffentlichte Hermann Lueer eine Kritik an unserem Text über die Vergesellschaftung privater Reproduktionsarbeit1 mit dem Titel „Gesellschaftliche versus Private Reproduktionsarbeit“2, in dem uns – wie im Untertitel pointiert platziert – unterstellt wird, wir würden die marxistische Arbeitszeitrechnung ad absurdum führen. Aufhänger des Ganzen sind dabei unsere Überlegungen, wie man private Reproduktionsarbeiten, vor allem im Bereich der Kindererziehung, aber mithin auch der häuslichen Pflege und Sorge, in die Arbeitszeitrechnung mit einbeziehen könnte. Die Idee, private Reproduktionsarbeiten, die vorwiegend zu Hause, oder jedenfalls nicht in Betrieben, geleistet werden als Teil des öffentlichen Sektors3 zu vergüten, was zugleich einen Abzug vom individuellen Konsum aller Arbeitenden darstellen würde, betrachtet er als widersinnig. Eine solche buchhalterische Erfassung privater Sorgearbeiten würde einem Rechenfehler aufsitzen, da solche Leistungen nicht „gesellschaftlich vermittelt“ seien und auch nicht als Produkte „registriert“ würden, deren Vergütung mit Zertifikaten jedoch zusätzliche Konsumansprüche generieren würden, denen kein zusätzlicher „gesellschaftlicher Produktstrom“ entspräche. Die „notwendige Entsprechung von Input und Output“ in der gesellschaftlichen Buchführung wäre damit aufgehoben und zugleich werde privat konsumierten Tätigkeiten der Status öffentlicher Leistungen bloß übergestülpt. Für Lueer stifte so etwas nur Intransparenz und Verwirrung, schließlich führe die Überdehnung des Öffentlichen Sektors zu einem Rückfall in Mechanismen der zentralen Güterverteilung, bzw. -rationierung. Ausgehend von dem apokalyptischen Szenario, das Lueer am Ende seiner Ausführungen entfaltet, stellt er den Feminismus vor die einzig möglichen Alternativen, die auf der Grundlage der Arbeitszeitrechnung zu haben wären: Entweder Reproduktionsarbeit werde „real vergesellschaftet (z. B. durch kollektiv organisierte Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftsküchen, öffentliche Gesundheits- und Sorgeinfrastrukturen), wobei […] diese Vergesellschaftung nur dann emanzipatorisch ist, wenn sie die Transparenz des Arbeitsaufwands wahrt und nicht unter dem beliebten Schlagwort ‚Nehmen nach Bedarf‘ in die Aufgabe gesellschaftlicher Selbstverwaltung umschlägt“, womit er wohl sagen will, die Leute sollen für diese Dienste dann auch gefälligst Zertifikate hinblättern, oder diese Arbeiten verbleiben im Privaten und begründen damit „keine individuellen Entnahmeansprüche.“

Das Korsett dieser Alternativen scheint uns doch etwas zu eng zu sein, zumal uns der Eindruck beschleicht, Hermann Lueer erweist hier der Arbeitszeitrechnung einen Bärendienst, da er im Grunde all ihren Kritiker:innen Vorschub leistet. Allzu oft schon wurde der Arbeitszeitrechnung vorgeworfen, ihr Konzept reproduziere die kapitalistische Segmentierung der Tätigkeiten in bezahlte – und damit gesellschaftliche anerkannte – Erwerbsarbeit einerseits und in unbezahlte, zumeist an Frauen delegierte, Sorgearbeiten andererseits. In diesem Sinne hätte die Arbeitszeitrechnung weder etwas zur Überwindung der herrschenden Trennung in Privat und Öffentlich sowie der dominanten Geschlechterordnung beizutragen. Durch die Lektüre von Lueers Kritik werden Vertreter:innen solcher Positionen wohl nun endgültig ihre Bestätigung finden. Da unsere Bedenken jedoch nicht nur strategischer, sondern auch inhaltlicher Natur sind, wollen wir zur Klarstellung unserer Positionen doch noch mal auf einige seiner Vorwürfe näher eingehen. Zwischen den Transformationskonzepten, die jegliche Form der Arbeitsvergütung ablehnen (wie es etwa bei vielen Positionen des Commons-Ansatzes der Falls ist) und Hermann Lueers Vorstellung einer arbeitszeitbasierten Ökonomie nehmen wir hier wohl eine Mittelstellung ein.

1. Gesellschaftliche Arbeit

Es ist eine der größten Leistungen des marxistischen Feminismus, den Begriff der gesellschaftlich notwendigen Arbeit (auch unter Rückgriff auf Engels) erweitert zu haben auf die Arbeiten, die sich auf die individuelle Reproduktion der Arbeitskraft sowie auf die Reproduktion der menschlichen Gattung beziehen. Dass Marx diese Arbeiten im Kapital nicht wirklich berücksichtigt hat, liegt nicht an seiner Frauenfeindlichkeit, sondern daran, dass er die Analyse der kapitalistischen Produktionsweise zum Gegenstand hat. Im Kapitalismus sind nur diejenigen Arbeiten als gesellschaftliche – oder auch produktive – Arbeiten anerkannt, die sich auch zwecks Aneignung eines Mehrwerts kapitalproduktiv verwerten lassen. Insbesondere seine enge Auffassung von produktiver Arbeit (als kapitalproduktive), hat immer wieder zu dem Missverständnis geführt, Marx werte reproduktive Arbeiten per se als unproduktive Tätigkeiten ab. Es ist aber der Kapitalismus, der das tut. In der Theorie der Arbeitszeitrechnung gibt es ein analoges Problem: Der gesellschaftliche Charakter ihrer Arbeit wird den Produzent:innen selbstverwalteter Betriebe durch die Vergütung ihrer Arbeit mit Zertifikaten bestätigt – und zwar nach dem egalitären Prinzip der gleichen Stunde. Weil sie gesellschaftliche Arbeit verrichtet haben, dürfen sie Produkte aus dem gesellschaftlichen Konsumtionsfonds entnehmen. Unser Vorschlag war nun, auch private Reproduktionsarbeiten durch die Vergütung mit Zertifikaten als gesellschaftlich notwendige Arbeiten anzuerkennen – weil sie es de facto sind. Wenn man wie Lueer einfach den Standpunkt vertritt, nur diejenigen Arbeiten und Leistungen seien „gesellschaftlich vermittelt“, deren Produkte gegen Zertifikate eingelöst werden und alles andere sei bloß „private Zuwendung“, sitzt man eigentlich einem verengten Verständnis von ‚privat‘ und ‚gesellschaftlich‘ auf, das der kapitalistischen Organisation der Gesellschaft geschuldet ist, und das noch immer davon ausgeht, Mutterschaft und die Sorge um (Klein-)Kinder sei so eine Art emotional befriedigender Freiwilligendienst.

2. Ein Rechenfehler?

Unser Text startete also mit der Überlegung, auch private Sorgearbeiten mit der Vergütung von Zertifikaten als gesellschaftliche Arbeiten anzuerkennen. Das hat natürlich Folgen für die gesellschaftliche Buchführung, die vermutlich auch politischen Zündstoff beinhalten. Das bildet denn auch den eigentlichen Aufhänger für Lueers Intervention, auch wenn er das Problem zu einem logisch-sachlichen Irrtum verklären möchte. Zweifellos hat Lueer Recht, dass die Zertifikate, die im öffentlichen Sektor ausgeschüttet werden, Konsumansprüche „ohne korrespondierende Produktzufuhr“ sind, zumindest nicht in dem simplen Sinne, dass für ihre Leistungen Zertifikate eingelöst werden. Aber für die GIK stellte dies weder ein rechnerisches noch ein politisches Problem dar, da es ohnehin vorgesehen war durch die Ausdehnung des Öffentlichen Sektors. Auch das Personal eines Krankenhauses bekommt Zertifikate, leistet aber sehr wohl Dienste, die (zumindest in der Welt, in der wir leben wollen) dann aber ohne Gegenleistung in Anspruch genommen werden können. Die GIK hat genau dafür das Berechnungsverfahren des „Auszahlungsfaktors“ (FIK) entwickelt. Die Vergütung privater Reproduktionsarbeit mit Zertifikaten – in welcher Form auch immer – gingen natürlich zu Lasten des individuellen Konsums aller Arbeitenden, weil sie den FIK weiter vermindert. Das schlägt sich nieder in einer „Verteuerung“ aller Konsumgüter. Lueer hat natürlich Recht, dass der Leistungsaufwand für diese Produkte sich eigentlich gar nicht geändert hat, aber bei einem FIK von 0,5 muss ich für ein Produkt, das eine Stunde kostet nun zwei Stunden arbeiten. Das lässt sich alles wunderbar buchhalterisch erfassen, berechnen und abbilden. Weder entstehen dadurch Rechenfehler, noch ist dieser Vorgang in irgendeiner Hinsicht intransparent, es sei denn, man würde diese Berechnung aktiv verheimlichen wollen. Wir setzen aber voraus, dass sich die selbstverwaltenden Produzent:innen bewusst dafür entschieden haben. Ob sie das tatsächlich tun werden und in welchem Ausmaß sie das tun werden, lässt sich nicht vorhersagen. Aber zu unterstellen, eine Ausdehnung des FIK auf private Reproduktionsarbeit würde notwendig zu Intransparanz und Staatswirtschaft führen, bleibt eine bloße Unterstellung und argumentiert schein-sachlich.

3. Öffentlicher Sektor

Das eigentliche Problem, das Hermann Lueer mit dieser Idee dann auch hat, ist ein politisches und lässt sich in seinem Text schnell ausfindig machen: Er ist gegen eine Wirtschaft, die organisiert ist nach den Prinzipien ‚Nehmen nach Bedarf‘. Es gibt viele gute Einwände gegen eine sofortige Umstellung des wirtschaftlichen Geschehens zugunsten einer reinen Bedarfsökonomie, in der weder ein Zusammenhang zwischen der Art und Weise der Produktion und wie sie gesellschaftlich geplant werden kann, noch zwischen Leistung und Konsum ersichtlich wird. Auch wir teilen diese Einwände und sehen in der Arbeitszeitrechnung ein Instrument der assoziierten Produzent:innen, ihre Arbeitsverhältnisse transparent zu regeln, und dabei neue Formen der Aneignung und Ausbeutung, den Rückfall in eine Schattenwirtschaft oder in einen bürokratischen Zentralismus zu verhindern. Doch etwas anderes ist es, die Ausdehnung des Öffentlichen Sektors mit einer Zentralwirtschaft gleichzusetzen. Hermann Lueer scheint hier päpstlicher als der Papst zu sein oder vielmehr eine protestantische Variante der Arbeitszeitrechnung zu vertreten, die so weit wie möglich nach dem Leistungsprinzip organisiert ist. Das ist eine sehr eigenwillige Lesart der GIK, die sich nicht hinter scheinbar sachlichen Argumenten verstecken sollte. Zwar beruft sich die GIK auch auf die Losung ‚Wer nicht arbeitet, der soll auch nicht essen‘ (womit ausschließlich unproduktive Kapitalist:innen, Bosse und Rentiers gemeint sind und sonst niemand), doch ist auch bei ihnen eine wachsende Ausdehnung des Öffentlichen Sektors vorgesehen. Sie schreiben:

„Der Wachstumsprozess des ‚Nehmens nach Bedürfnissen‘ bewegt sich in festen Grenzen und ist eine bewusste Handlung der Gesellschaft, während die Geschwindigkeit dieses Wachsens in der Hauptsache bestimmt wird von der ‚Entwicklungshöhe‘ der Verbraucher. Je schneller sie lernen, sparsam mit dem gesellschaftlichen Produkt zu wirtschaften, d.h. es nicht unnötig verbrauchen, desto schneller wird die Verteilung vergesellschaftet werden können.

Für die Berechnungen in der Gesamtproduktion macht es wenig aus, ob es viele oder wenige öffentliche Betriebe gibt. Sobald ein Betrieb, der früher sein Produkt gegen Arbeitsgeld in den individuellen Verbrauch gab, zum öffentlichen Typ übergeht, wird das Gesamtbudget für öffentliche größer und das der ‚produktiven‘ Betriebe immer kleiner.“4

Es geht also letztlich um eine bewusste Entscheidung der selbstverwalteten Produzent:innen, die entsprechende Konsequenzen für das Planungsgeschehen und die gesellschaftliche Buchführung hat, mit denen selber wieder bewusst umgegangen werden muss. Wie bereits oben erwähnt, sind das auch die Ausgangsbedingungen unserer Überlegungen zur Vergütung privater Reproduktionsarbeit. Es ging uns darum, zu klären, welche Folgen eine solche Entscheidung für die Arbeiter:innen und ihre Buchführung hätte und sollte zeigen, dass die Arbeitszeitrechnung prinzipiell dazu imstande ist, für die Klärung solcher Fragen Instrumente bereitzustellen.

Für Hermann Lueer dagegen scheint der Öffentliche Sektor bloß ein notwendiges Übel zu sein, der so klein wie möglich gehalten werden sollte. Dabei scheint ihn die Frage, wie z.B. auch Arbeitsunfähige umfassend am Konsum partizipieren können, wenig zu interessieren, obwohl das keine einfachen Fragen sind. Z.B. auch die Frage, ob es für alte Menschen eine Form von Rente geben wird, damit diese nicht nur die Dienste des Öffentlichen Sektors in Anspruch nehmen können, sondern auch irgendeine Form von Zugriff auf die Konsumgüter haben, die die produktiven Betriebe bereitstellen. Auch das hätte Auswirkungen auf den FIK und müsste in Lueers Lesart die Buchhaltung ‚verfälschen‘. Doch was wäre das für ein Sozialismus, der hinter bereits erreichte Errungenschaften, wie Rente, Arbeitslosenversicherung, Mutterschaftsurlaub, Kindergeld etc. zurückfällt? Zwar sind diese Errungenschaften im Kapitalismus Ausdruck einer weitgehenden ‚Verstaatlichung‘ des Lebens, doch wäre es abwegig anzunehmen, dass die Arbeiter:innen solche Arten der sozialen Absicherung für eine sozialistische Gesellschaft vollständig ablehnten, wenn sie selber darüber befinden müssten, sind diese doch schließlich nichts anderes als die Errungenschaften ihrer eigenen Kämpfe.

4. Privat und Öffentlich

Dennoch bleibt ein Argument von Lueer der Sache nach richtig: Würde private Reproduktionsarbeit vergütet werden, bliebe sie dennoch „faktisch privat, da sie keiner gesellschaftlichen Planung, keiner kollektiven Organisation und keiner öffentlichen Kontrolle unterliegt […], aber zugleich so behandelt werden“ soll, „als hätte sie den Status gesellschaftlicher Produktion.“ Freilich kann private Reproduktionsarbeit nicht unmittelbar wie betriebliche Arbeit organisiert werden. Darum ist es aber umso dringlicher zu klären, wie die gesellschaftlich notwendigen Arbeiten, die im Bereich des Privaten verrichtet werden, gesellschaftlich erfasst und eben auch vergütet werden können. Wir haben hierfür keine endgültige Lösung, sondern wollten erst einmal eine Diskussion darüber anstoßen. Eine individuelle Vergütung mag zwar – was die Verfahren der Abrechnung und Kontrolle betrifft – zunächst schwierig erscheinen, dennoch scheint es uns eine wichtige Frage zu sein, wie man individuelle Unterschiede berücksichtigen kann. Außerdem wird man zunächst einmal auf die individuellen Erfahrungen derjenigen angewiesen sein, die diese Arbeiten verrichten, auch wenn man dann zu dem Schluss kommt, nach einem durchschnittlichen Wert pauschal zu vergüten. Schließlich wäre es auch nicht undenkbar, dass innovative wissenschaftlich-technische Verfahren zur Lösung für dieser Art Probleme beitragen könnten.

Doch bei all diesen Erwägungen ist auch noch gar nichts darüber gesagt, wie sich die Verhältnisse im Privaten in einer sozialistischen Übergangsgesellschaft selber verändern werden. Ob Menschen weiterhin in Kleinfamilien leben oder ob sie sich in größeren Wohneinheiten zusammenschließen werden; ob man z.B. nur diejenigen Reproduktionsarbeiten vergütet, die in Wohnkommunen verrichtet werden, während die Menschen, die bevorzugt in der Kleinfamilie bleiben, sich selbst überlassen werden und man damit die Kommune ökonomisch attraktiver macht, sind alles Möglichkeiten, die derzeit diskutiert werden. Natürlich sind wir auch nicht gegen eine weitgehende Vergesellschaftung der Reproduktionsarbeit durch „kollektiv organisierte Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Gemeinschaftsküchen, öffentliche Gesundheits- und Sorgeinfrastrukturen“, wie sie traditionell – und auch von Lueer – vorgeschlagen werden. Doch sollte man nicht glauben, die Menschen sehnten sich derzeit nach einem Leben wie in der Sowjetunion der 1930er Jahre. Alles wird schließlich davon abhängen, wie viel die Menschen von ihrer postmodern-individualistischen Lebensweise aufzugeben bereit sind. Uns war es vor allem wichtig, im Kontext einer Debatte über den Sozialismus, alle gesellschaftlich notwendigen Arbeiten zu berücksichtigen. Denn tut man dies nicht, wird man einer relevanten Gruppe von Menschen zur Verbesserung ihrer Lage nichts anzubieten haben. Unserer Ansicht nach steht die Arbeitszeitrechnung einer Vergütung privater Reproduktionsarbeit – wie immer auch der Bereich des Privaten dann strukturiert sein mag – nicht im Wege, sondern sie kann eine objektive Grundlage dafür bilden, diesen Sachverhalt in die Selbstverwaltung der Produzent:innen miteinzubeziehen.

3 Teil des Öffentlich Sektors sind nach unserem Modell der Arbeitszeitrechnung, diejenigen Leistungen, die zwar vergütet, aber von den Konsument:innen ohne Gegenleistung in Anspruch genommen werden können.

4 Gruppe internationaler Kommunisten (Holland): Grundprinzipien kommunistischer Produktion und Verteilung, Hamburg 2020, S. 199.